Hebammenzimmer Köln

Gebühren / Kostenübernahme

Hebammenhilfe kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden

Die Kosten für Leistung von Hebammenhilfe in der Schwangerschaft, während der Geburt, sowie im Wochenbett werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. In der gesamten Stillzeit sind bei Fragen zum Stillen zudem acht weitere telefonische oder persönliche Konsultationen durch die betreuende Hebamme möglich. Auch nicht stillende Mütter können bei Fragen zur Ernährung des Säuglings die Beratung durch ihre Hebamme bis zum Ende des neunten Lebensmonats in Anspruch nehmen.

Einzelne Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise auch zusätzliche Hebammenleistungen, wie zum Beispiel Kinderwunschberatung, Rufbereitschaftspauschale oder Babymassage. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Sind Sie privat versichert, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden. Lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.

Einige individuelle Angebote werden von den Krankenkassen nicht abgedeckt.